Informationen

Der Logopäde

Logopädin mit kleinem PatientDer Beruf des Logopäden gehört zu den sogenannten Medizinalfachberufen. Logopäden/-innen behandeln auf ärztliche Verordnung hin Erkrankungen der Sprache, der Aussprache, des Hörens, der Stimme und des Schluckens. Diese können organisch oder funktionell bedingt sein, in einigen Fällen auch psychisch. Logopädie ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, d.h. es darf ausschließlich auf Rezept behandelt werden.

Wichtige Informationen

Therapiebeginn:
Die logopädische Therapie sollte nach medizinischer Untersuchung so schnell wie möglich begonnen werden. Nach der Ausstellung eines Rezeptes muss der erste Termin innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Therapieintervalle:
Die Therapie erfolgt je nach Verordnung und Ausprägung ein- bis dreimal pro Woche 45-60 min.

Therapiedauer:
Die Dauer ist abhängig von der Schwere der Störung, der Motivation und dem Allgemeinzustand des Patienten. Durch einen hohen Bezug zur Kommunikation im Alltag und die kontinuierlichen Durchführung von häuslichen Übungen sollen schnellstmöglich Erfolge erzielt werden. Bei Kindern ist für einen raschen Therapieerfolg der Einbezug und die Bereitschaft zur Mitarbeit der Eltern entscheidend.

Logopädische Verordnung „Rezept“:

Damit eine Behandlung begonnen werden kann, ist die Ausstellung einer logopädischen Verordnung durch eine entsprechende medizinische Fachrichtung erforderlich (z.B. Hausarzt, Neurologe, HNO-Arzt). Es muss eine medizinische Indikation vorliegen, damit ein Rezept durch den behandelnden Arzt ausgestellt werden kann.
Hausbesuche:
Bei Transport- oder Bewegungsunfähigkeit mache ich gerne Hausbesuche! Dieser muss vom behandelnden Arzt entsprechend verordnet werden.